Zukünftig sind für die Festsetzung der Unterkunftskosten für Hartz IV die Richtlinien des Wohnraumförderungsgesetzes maßgeblich. Das bedeutet, dass für einen Singlehaushalt eine Wohnraumgröße von 50 m² und für jede weitere Person von 15 m² angemessen ist.
Dies entschied das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 16.05.2012 (Aktenzeichen: B 4 AS 109/11). Das Gericht hat die Unterkunftskosten in NRW als zu niedrig bemessen angesehen.
Allen Betroffenen ist es nun möglich, rückwirkend Überprüfungsanträge zu stellen. Die Überprüfung kann rückwirkend bis zum 1. Januar 2010 erfolgen. Der Überprüfungsantrag kann zur Folge haben, dass die Agenturen alle rechtswidrig gekürzten Mieten, Betriebskosten und Heizkosten nachzahlen müssen! Gleiches gilt für Umzug und Renovierung.
Von dieser Entscheidung sind auch die Bezieher von Grundsicherung oder Sozialhilfe betroffen. Es ist anzuraten, dass auch sie Überprüfungsanträge stellen, damit die Differenz zwischen tatsächlichen und zu wenig gezahlten Unterkunftskosten nachgezahlt wird.
Bisweilen ist bekannt, dass bereits ausgestellte Bescheide und entstandene Ansprüche nur schleppend durch das Jobcenter korrigiert bzw. ausgezahlt werden. Es ist deshalb allen anzuraten, selbst tätig zu werden und einen Überprüfungsantrag zu stellen.
Daniel Ennever, 10.07.2012
05.03.2024 19:54 Leni Breymaier zum Equal Pay Day
Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit muss selbstverständlich sein Am 6. März 2024 ist der Equal Pay Day. Er markiert die statistische Lohnlücke zwischen Männern und Frauen von 18 Prozent und steht symbolisch für den Tag im Jahr bis zu dem die Erwerbstätigkeit von Frauen unbezahlt bleibt. Höchste Zeit, dass sich das ändert. „30 Jahre… Leni Breymaier zum Equal Pay Day weiterlesen
03.03.2024 20:14 EIN EUROPA DER FRAUEN IST UNABHÄNGIG, FORTSCHRITTLICH UND WIDERSTANDSFÄHIG
Gemeinsam kämpfen wir für Frauenrechte in Deutschland und Europa. Wir machen uns nicht nur am 8. März, dem Internationalen Frauentag, für Frauen stark, sondern jeden Tag. Stärkste Stimme für Europa ist unsere Spitzenkandidatin Katarina Barley. weiterlesen auf spd.de
03.03.2024 20:12 Sabine Poschmann (SPD) zum Entwurf für ein Sportfördergesetz
Entscheidende Etappe für Reform der Sportförderung Mit dem heutigen Referentenentwurf für ein Sportfördergesetz rückt eine Reform des Systems in greifbare Zukunft. Das Gesetz legt die Förderung des Spitzensports erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik auf eine eigene gesetzliche und transparente Grundlage. „Mit dem Referentenentwurf für ein Sportfördergesetz nehmen wir eine entscheidende Etappe auf dem Weg… Sabine Poschmann (SPD) zum Entwurf für ein Sportfördergesetz weiterlesen
Ein Service von websozis.info
Besucher: | 171427 |
Heute: | 34 |
Online: | 3 |