Zum Start des Internetprojektes Google Street View

Droht die Verletzung von Grundrechten?

Der Internet-Konzern Google startete am 18.11.2011 das Projekt Google Street View. Straßen und begleitende Bebauung wurden fotogrammetrisch erfasst, die erfassten Geodaten sind ab sofort fotorealistisch im Internet verfügbar. Das Projekt Street View ist unter öffentliche Kritik geraten. Insbesondere wird eingewandt, dass Bilder von Häuserfronten private Rechte der Eigentümer verletzten. Auch einige Städte fordern deshalb ihre Bürger auf, einer Veröffentlichung der bereits erfassten Daten zu widersprechen. Google hat angekündigt, Widersprüche auf freiwilliger Basis zur respektieren und die entsprechenden Objekte in der Internetpräsentation unkenntlich zu machen; die Fassaden werden "gepixelt". Street View wendet ein solches Verfahren bereits grundsätzlich bei allen zufällig mitfotografierten Personen an, ebenso werden Nummernschilder erfasster Automobile verdeckt. In der Presse publizierte Pannen haben jetzt die Kritik neu entzündet.

Bereits vor einigen Wochen hatte der Bundesinnenminister einen speziellen Gesetzentwurf für den Datenschutz im Internet angekündigt. Die Abbildung von Personen ist bereits jetzt rechtlich geregelt; das Gesetz schützt die Privatsphäre von Personen. Dazu gehört auch die Darstellung von im Google Projekt erfassten Gesichtern. Die Frage, ob auch Gebäude und andere Gegenstände einem besonderen Schutz unterliegen ist dagegen strittig.

Der Vorstand der AsJ hat sich mit den rechtlichen Fragen auseinander gesetzt. Die Frage der fotografischen Abbildung und Veröffentlichung von Gebäudefassaden ist rechtlich nicht abschließend geklärt.

RA Bernd Freer erklärt hierzu:


RA Bernd Freer

"Google ist v.a. in Deutschland bezüglich der Abbildung von Gebäuden unter Kritik geraten, offenbar stellen sich aber insbesondere in den angelsächsischen Ländern diese Fragen nicht mit der gleichen Dringlichkeit. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Bedeutung dieses speziellen Aspektes sich relativieren wird. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Veröffentlichung von hochaufgelösten Luftbildern schon in den 80er Jahren liberalisiert wurde; nicht nur Google sondern eine ganze Palette von Angeboten findet sich bereits seit längerem im Internet. Der Geodatenmarkt gehört zu den dynamischsten neuen Märken und die Entwicklung ist kaum noch übersehbar.

Wir möchten demgegenüber dafür sensibilisieren, dass Geodaten wesentlich dramatischere Probleme aufwerfen, als sie gegenwärtig diskutiert werden. Geodaten sind Daten, bei denen zwischen beliebigen Sachverhalten eine räumliche und zeitliche
Verknüpfung hergestellt ist. Geodaten sind deswegen immer auch personenbezogene Daten. Es geht also nicht um blosse Bilder von Gebäuden. Vielmehr wirft die prinzipiell unbegrenzte räumliche Verknüpfbarkeit von Datenbeständen untereinander insbesondere für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Personen viele Fragen auf. Es droht eine totale Verdatung und eine totale Transparenz des einzelnen Menschen in der Gesellschaft.

Hier muss der Gesetzgeber mit viel mehr Energie, Kompetenz und Entschlossenheit als in der Vergangenheit unerwünschten, oder vielmehr: unerträglichen Entwicklungen einen Riegel vorschieben."

26.11.2010 Bernd Freer, Vorsitzender der AsJ Ruhr-Mitte

 

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