Reform des Bundeswahlgesetzes

Schon im August 2011 ist an dieser Stelle darauf hingewiesen worden, dass die Bundesregierung ihrer Verpflichtung, ein fassungskonformes Bundeswahlgesetz vorzulegen, nicht nachgekommen war.

Mit Urteil vom 03. Juli 2008 hatte nämlich das Bundesverfassungsgericht das geltende Bundeswahlgesetz in einigen Teilen für verfassungswidrig und korrekturbedürftig erklärt. Es ging darum, dass Mandate in unzulässiger Weise den Ausgang des Wahlergebnisses beeinflussen konnten.

Dies hatte sich auch durch das Wahlgesetz, das von der schwarz-gelben Regierung - gegen die Stimmen der Opposition - verabschiedet worden ist, nicht geändert. Auch diese Regelung ist am 25.07.2012 erneut vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt worden.

Deshalb war die Bundesregierung endlich zur Einsicht gekommen, das Wahlrecht – wie es in einer Demokratie üblich ist - mit der Opposition abzustimmen und gemeinsam in den Bundestag zur Abstimmung einzubringen.

Am Mittwoch, dem 06.03.2013, fand im SPD-Büro Gelsenkirchen die Veranstaltung zur "Reform des Bundestagswahlrechts" statt. Es war gelungen, den Experten zum Bundestagswahlrecht MdB Dr. Dieter Wiefelspütz, der am Fraktionsentwurf beteiligt war, der am 21.02.2013 vom Bundestag verabschiedet worden ist und der nunmehr dem Bundesrat vorliegt, als Referenten zu gewinnen.

Dieser schilderte die Beanstandungen durch das Bundesverfassungsgericht, dass es nicht sein könne, dass der Bürger die Partei X wähle, damit aber letztendlich diese Stimme der Partei Y zugute komme; dies sei vom Bundesverfassungsgericht scharf beanstandet worden.

Auch die Überhangmandate führten zu einer möglichen Verfälschung des Wahlergebnisses, dies könne so nicht hingenommen werden. Insofern seien Korrekturen notwendig gewesen.

Es sei darauf geachtet worden, dass auch ein Proporz zwischen den Bundesländern stattfindet, damit auch Bundesländer, die weniger Stimmen zu verzeichnen haben, nicht benachteiligt würden.

All dies könnte jedoch zur Folge haben, dass das Parlament sich demnächst vergrößere. Die Vergrößerung sei aber im Sinne einer gerechten Wahl und eines gerechten Wahlergebnisses jedenfalls in Kauf zu nehmen.

Die anschließende rege Diskussion hatte im Wesentlichen noch Fragen zu Einzelheiten, wie man z.B. mit Problemen nunmehr umgehe, wenn Einzelpersonen ohne Parteizugehörigkeit gewählt werden.

Auch weitere Fragen wurden von dem Referenten Dieter Wiefelspütz, der ja bereits auch in Gelsenkirchen als Verwaltungsrichter tätig gewesen war, umfassend beantwortet.

Joachim Pentzlin, der vom Landesvorstand der ASJ NRW anwesend war, reiste dieserhalb aus Leverkusen an, äußerte seine Erleichterung darüber, dass es gelungen war, seitens der SPD eine adäquate Lösung gefunden zu haben, die von allen Parteien im Bundestag – außer den Linken - getragen wird.

Damit ist auch eine Forderung der sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen umgesetzt worden.

Bernd Freer, 08.03.2013
(Vorsitzender der AsJ Ruhr-Mitte)

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