Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen NRW kritisiert Zustimmung der SPD zum Polizeigesetz

Veröffentlicht am 14.12.2018 in Landespolitik

Die ASJ NRW hat sich das ganze Jahr 2018 sehr intensiv mit dem von der CDU und FDP geplanten und nun verabschiedeten Verschärfungen des Polizeigesetzes beschäftigt. Diskussionsveranstaltungen innerhalb der Partei, der Austausch mit Polizeigewerkschaftern und mit Juristinnen und Juristen wurde dieses Thema ausgiebig behandelt. Auf Druck der SPD-Landtagsfraktion wurde viel Schlimmes im neuen Gesetz verhindert. Doch ist es aus der Sicht der ASJ nicht notwendig gewesen, die aktuelle Vorlage zuzustimmen. Es hätte noch einiges mehr geändert werden müssen. Nachfolgend könnt Ihr den aktuellen Kommentar der ASJ NRW lesen.

 

Zu den beschlossenen Änderungen des Polizeigesetzes NRW erklärt der Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen in der NRW SPD Folke große Deters:

"In Nordrhein-Westfalen sind zentrale rechtsstaatliche Garantien im Polizeigesetz ab heute Rechtsgeschichte. Wir bedauern, dass auch die SPD-Landtagsfraktion die Hand für das schwarz-gelbe Polizeigesetz gehoben hat, obwohl zentrale Kritikpunkte des SPD-Parteitagsbeschluss nicht behoben sind. Dabei erkennen wir ausdrücklich an, dass die SPD-Landtagsfraktion in Verhandlungen mit Schwarz-Gelb substanzielle Verbesserungen erreicht und dabei auch Hinweise der ASJ aufgegriffen  hat. Die angebliche Bürgerrechtspartei FDP hatte mit der CDU  vor der Sommerpause noch einen Gesetzentwurf unter völliger Missachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgelegt.

Auf Druck vieler Akteure in der NRW SPD  konnten schlimmste Auswüchse dieses rechtsstaatsfeindlichen Entwurfesverhindert werden: Die neue Gefahrenkategorie der drohenden Gefahr wird immerhin nicht mehr auf den Gewahrsam angewendet. Der lange Gewahrsam wurde auf die Gefahr der Begehung von  Verbrechen beschränkt.  Kurz vor der Abstimmung konnte zudem auch ein anwaltlicher Beistand für Inhaftierte erreicht werden.

Nach wie vor enthält das Gesetz aber gravierende rechtsstaatliche Mängel und ist teilweise verfassungswidrig. Während das Bundeskriminalamt in sehr eng umgrenzten Ausnahmefällen für maximal 4 Tage in Gewahrsam nehmen darf, sind in Nordrhein-Westfalen jetzt Inhaftierungen von bis zu einem Monat am Stück möglich. Damit wird der rechtsstaatliche Grundkonsens der Nachkriegszeit verabschiedet, dass Anknüpfungspunkt einer  längeren Inhaftierung von psychisch gesunden Menschen nur kriminelles Verhalten sein kann. Nun können auch Menschen alleine aufgrund der Vermutung eingesperrt werden, zukünftig gefährlich zu sein. Hinzu kommt:  Massive Grundrechtseingriffe wie Aufenthaltsanordnungen, Kontaktverbote und elektronische Fußfesseln können alleine aufgrund eines vagen Verdachts ("drohende Gefahr") ohne zeitliche Obergrenze verhängt werden. Die Liste ließe sich fortsetzen.

Die Kriminalität ist insgesamt deutlich rückläufig. Die jetzige Gesetzeslage bietet bereits alle Möglichkeiten, effektiv gegen Terrorismus vorzugehen. Dennoch gibt es einen unheilvollen Trend in viele Bundesländern, massiv in die Freiheitsrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger einzugreifen.. Die SPD darf sich nicht mit kleinen Korrekturen in einzelnen Gesetzen zufrieden geben, sondern muss eine klare Haltung gegen die Erosion rechtsstaatlicher Standards zeigen." 
 

 
 

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