Auf der Tagesordnung der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) stand die notwendige Reform des Bundeswahlrechts. Ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Papier war zu dem Schluss gekommen, dass das derzeitige Bundeswahlrecht nicht mehr anwendbar ist. Hierzu Rechtsanwalt Bernd Freer, Vorsitzender der AsJ Ruhr Mitte: "Wir könnten derzeit keine Wahlen für den Bundestag abhalten. Das ist eine dramatische und absolut untragbare Situation in einer Demokratie. Ich weiß nicht, ob das allen Verantwortlichen bewusst ist."
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Juli 2008 in einem Urteil das Bundeswahlrecht als teilweise verfassungswidrig erklärt und dem Bundestag eine gesetzlich Neufassung bis spätestens Mitte 2011 aufgegeben:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-068.html
Die Berliner Koalitionsregierung legte kurz vor Fristablauf zwar einen Gesetzentwurf vor. Dieser ist jedoch wiederum umstritten; Experten beurteilen die Neuregelung ebenfalls als nicht verfassungskonform, weil die monierten Fehler des Wahlrechts nur unvollständig behoben werden. Trotz Fristablauf gibt es also bisher kein neues Wahlrecht.
Das bisherige Wahlrecht gibt dem Wähler eine „Erststimme“, mit der die Direktmandate vergeben werden, und eine „Zweitstimme“ für die Parteien, über die die Mehrheitsverhältnisse im Parlament bestimmt werden. Das führt regelmäßig zu unvereinbaren absurden Ergebnissen, weil mittels so genannter Überhangmandate mehr Kandidaten für eine Partei ins Parlament einziehen können, als dieser Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Darüber hinaus tritt immer wieder die Situation ein, dass für eine Partei abgegebene Stimmen die Zahl der Sitze dieser Partei im Parlament verkleinert. Besonders dieses "negative Stimmengewicht" sahen die Verfassungsrichter als unvereinbar mit dem Grundgesetz an.
Freer: "Die Bundesregierung hat offenbar ein Interesse, die Reform des Wahlrechts zu verschleppen. Und zwar unter Missachtung des höchsten deutschen Gerichts. Das ist schon für sich ein Skandal, der in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden kann. Vor allem aber brauchen wir für die nächste Wahl des Bundestages ein verfassungsgemäßes Wahlrecht, das möglichen Anfechtungen standhält."
Die AsJ Ruhr-Mitte fordert die Bundesregierung daher auf, umgehend die Auflage des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen und das Wahlrecht entsprechend den erfolgten Anweisungen zu ändern.
28.08.2011, Bernd Freer
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Anmerkung:
Die Bundesregierung hat inzwischen zwar das Bundeswahlgesetz geändert. Gegen diese Regelung ist inzwischen aber wiederum Verfassungsbeschwerde eingelegt worden.
21.02.2012 Jörg Bergmann
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