Falls etwas „ad acta“ gelegt wird, ist es erledigt - eben „zu den Akten“.
Wenn man sich dagegen zu ACTA äußerte, wurde man bis Ende Januar dieses Jahres noch komisch angeschaut, da „ACTA“ in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt geblieben war. Mir übrigens auch. Denn nicht einmal auf den Internetseiten der „relevanten“ Parteien in Deutschland war darüber etwas Nennenswertes zu finden.
Es ist eine internationale Vereinbarung, die in Deutschland häufig als „Anti-Piraterie-Abkommen“ bezeichnet wird. Formell heißt es „Anti-Counterfeiting Trade Agreements“ oder eben „ACTA“.
Prinzipiell ist ja nichts dagegen einzuwenden, wenn international etwas gegen Raubkopien unternommen wird. Aber dass die Netzbetreiber vielleicht alle E-Mails und Downloads zu überwachen haben, ob dort illegale Kopien verschickt werden, und der Zoll untersuchen dürfte, ob ich auf meinem Notebook ein „geraubtes“ Musikstück schmuggle – das wäre schon ein starkes Stück. Und das könnte letztlich dazu führen, dass alles untersucht wird, was ich als Privatperson empfange, sende oder gespeichert habe.
Am meisten stößt bei mir dabei auf, dass die „ACTA“-Verhandlungen über viele Jahre unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden haben. Das Bestreben einiger außereuropäischer ACTA-Verhandlungspartner auf Geheimhaltung der Besprechungen war geradezu skandalös und nährt den Verdacht, dass die eigentlichen Absichten im Dunklen bleiben sollen. Liegen für schwammige Texte schon Interpretationen vor, die wir nicht kennen sollen?
Das wird natürlich von denjenigen, die an der Formulierung des Abkommens beteiligt waren, heftig bestritten. Klar ist aber, dass etliche Bestimmungen tatsächlich Auslegungen zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger zulassen, auch wenn dies vielleicht nicht beabsichtigt war. Dieses Problem spitzt sich noch mehr zu, wenn man berücksichtigt, dass ACTA in drei Sprachen abgefasst worden ist: englisch, französisch und spanisch (siehe Art. 44). Und wie schwierig es dann werden kann, wenn bestimmte wichtige Begriffe ins Deutsche übersetzt werden, sieht man bei jedem Blick ins Wörterbuch, wenn dutzende von Vorschlägen für eine korrekte Übersetzung gemacht werden.
Da hat die Europäische Kommission am 22.02.2012 gerade noch die Kurve gekriegt, wenn jetzt erst einmal durch den europäischen Gerichtshof überprüft werden soll, ob das ACTA-Abkommen bestehendes EU-Recht verletzt oder darüber hinausgeht. Grundrechte und europäische Standards der Freizügigkeit und des Datenschutzes müssen auch in Zukunft unangetastet bleiben. Zudem muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung garantiert werden.
Und was hat die Bundesregierung bisher gemacht? Den Erschrockenen gespielt, als die Bürgerinnen und Bürger wegen ACTA auf die Straße gingen und drückt sich jetzt vor der Verantwortung. Dabei hatte der EU-Ministerrat dem Abkommen längst zugestimmt – natürlich mit uneingeschränktem Wissen der deutschen Regierung.
Ein entschiedener Kampf gegen die Produktpiraterie ist richtig und erforderlich. Aber Regelungen, wie sie für den Internetbereich vorgesehen sind, dürfen nicht dazu führen, dass unsere Grundrechte und elementaren Freiheiten eingeschränkt werden. Oder?
Jörg Bergmann, 12.03.2012
Ergänzung:
Das Europäische Parlament hat am 04.07.2012 ACTA gestoppt.
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