Die wasserdichte Armbanduhr

Wasserdichte bis 30 m ist Beschaffenheitsvereinbarung

Das Amtsgericht Bochum hat am 24.06.2011 eine günstige Entscheidung für alle getroffen, die auf ihrem Uhrengehäuse vermerkt haben "wasserdicht bis 30 m".

Damit folgt das Amtsgericht Bochum dem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 18.01.2007 Aktenzeichen 2-3 O 295/06, wonach ein durchschnittlicher Kunde bei dem Erwerb einer hochpreisige Uhr mit dem Aufdruck "30 m wasserdicht" zutreffender weise davon ausgehen kann, dass diese wenigstens beim Schwimmen für längere Zeit bedenkenlos getragen werden kann.

Dem Urteil liegt der Sachverhalt zu Grunde, dass der Kläger bei der Firma Breitling eine Uhr im Wert von 4.600,00 € gekauft hat. Etwa ein bis zwei Tage nach dem Erwerb behielt der Kläger diese am Handgelenk, als er duschen ging. Unmittelbar nach dem Duschen musste er feststellen, dass die Uhr stehen geblieben war.

Am darauf folgenden Tag begab sich der Kläger mit dem Uhr zu dem Verkäufer. Nach der Rüge wurde die Uhr zum Hersteller eingesandt.

Der Hersteller wiederum führte aus, dass dieses Modell nicht für die Benutzung im Wasser bestimmt sei. Der angegebene Dichtigkeitswert gelte nur als Schutz gegen Staub und Wasserspritzer. Schäden, die durch Feuchtigkeit hervorgerufen werden, seien nicht von der Garantie abgedeckt.

Dies sah jedoch das Amtsgericht Bochum, dem Landgericht Frankfurt folgend, anders. Unter Berücksichtigung der Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB hat das Gericht den Aufdruck "30 m wasserdicht" als Beschaffenheitsmerkmalen verstanden und
dementsprechend einen Mangel an der Uhr angenommen, weil diese von einer solchen Beschaffenheit weit entfernt gewesen sei.

Auch wenn in der Gebrauchsanweisung der Begriff Dichtheitsgrad auftaucht, so sei dem durchschnittlichen Kunden nicht ohne weiteres erschlossen, was eigentlich gemeint ist.

Rechtlich gesehen hat der Käufer bei mangelhafter Ware einen Anspruch auf Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung oder einer Nachbesserung. Einen Anspruch auf Schadensersatz oder Rücktritt gibt es nur dann, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt (grds 2 erfolglose Versuche) oder diese unzumutbar ist. Gleiches gilt dann, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruches oder des Rücktritts rechtfertigen (§§ 440 i.V.m. 281 Abs. 2, 323 Abs. 2).

Daniel Ennever, 05.09.2012

Suchen

News

03.07.2026 18:19 Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen – Abenteuerliches Vorhaben: Krankschreibungspflicht ab dem ersten Tag ist nicht zielführend und kontraproduktiv
Zum aktuellen Reformpaket der Bundesregierung warnt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Gesundheit der SPD vor negativen Folgen. „Der von der Union durchgesetzte Punkt der Koalitionsausschusseinigung, dass künftig bereits ab dem ersten Tag eine ärztliche Krankschreibung eingeholt werden muss, ist völlig abenteuerlich“, erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) Boris Velter. „Wenn nun… Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen – Abenteuerliches Vorhaben: Krankschreibungspflicht ab dem ersten Tag ist nicht zielführend und kontraproduktiv weiterlesen

23.06.2026 19:06 Dagmar Schmidt zu den Empfehlungen der Rentenkommission
Reform muss zu spürbaren Verbesserungen gegenüber dem Status quo führen Der Abschlussbericht der Rentenkommission ist eine gute Grundlage für eine umfassende Reform, die wir jetzt gründlich beraten und dann auf den Weg bringen wollen. „Die Kommission hatte die Aufgabe, Vorschläge zu entwickeln, wie insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ihren Lebensstandard im Alter sichern… Dagmar Schmidt zu den Empfehlungen der Rentenkommission weiterlesen

20.06.2026 12:14 Gabriela Heinrich zum Weltflüchtlingstag
117 Millionen Menschen auf der Flucht Gabriela Heinrich, menschenrechtspolitische Sprecherin: Am 20. Juni, dem Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen, wird daran erinnert, dass Millionen Menschen gezwungenermaßen ihre Heimat verlassen mussten. Hinter den Zahlen stehen persönliche Geschichten und individuelle Schicksale. „Aktuell sind weltweit über 117 Millionen Menschen auf der Flucht, darunter viele Kinder, oftmals ohne die Begleitung… Gabriela Heinrich zum Weltflüchtlingstag weiterlesen

Ein Service von websozis.info

Counter

Besucher:171427
Heute:15
Online:1