Die Staatsanwaltschaft Osnabrück und das Bundesfinanzministerium: Viel Aufregung: um was eigentlich?

Veröffentlicht am 16.09.2021 in Allgemein

Ein Kommentar von Falco Böhlje zum Zeitungsartikel „Das Rätsel um die Pressemitteilung“ (Süddeutsche Zeitung vom 15.09.2021)

Wir leben in aufgeregten Zeiten. Ein Volk von Experten. 80 Millionen Bundestrainer, Virologen, Lungenfachärzte, Impfmediziner und nun auch noch Strafrechtler, Staatsanwälte. 

Kurz vor der Bundestagswahl wird alles hochgekocht, aus jedem Vorgang wird ein vermeintlicher „Skandal“.

Armin Laschet  ist kein Volljurist, er hat lediglich das 1. Juristische Staatsexamen. Praktische Erfahrungen mit der Strafprozessordnung hat er nicht. Die StPO wird im 1. Examen auszugsweise geprüft, spielt im 2. Examen jedoch eine viel größere Rolle, man hat dann 2 Jahre in der Praxis als Referendarin/Referendar gearbeitet. Armin Laschet hat das nicht. Sein Generalsekretär, Paul Ziemiak, hat mal Jura studiert, ist dann aber so oft durch das 1. Staatsexamen gefallen, dass er nun keinen weiteren Versuch mehr hat. Juristische Kompetenz? Fehlanzeige. 

Olaf Scholz hat das 2. Juristische Staatsexamen und damit die „Befähigung zum Richteramt“, wie es so schön im Gesetz heißt. Er hat mehrere Jahre als Rechtsanwalt gearbeitet. Im Triell am letzten Sonntag konnte man die Unterschiede erkennen. Herr Laschet zeichnete das Bild einer Großrazzia im Finanzministerium als sei das Anwesen eines Drogenbosses durchsucht worden. Viele Journalistinnen und Journalisten tuten nun in dasselbe Horn, offensichtlich ohne Kenntnisse der StPO. Olaf Scholz wies hingegen darauf hin, dass sich die Ermittlungen nicht gegen Mitarbeiter des Ministeriums richteten. Damit wollte der Volljurist Scholz auf folgendes hinweisen: Die StPO unterscheidet zwischen einer Durchsuchung bei einem Verdächtigen und bei „Dritten“. Das Finanzministerium bzw. dessen Mitarbeiter sind hier Dritte. Es wird nicht gegen sie ermittelt. Die Aussage von Olaf Scholz, die Staatsanwaltschaft hätte auch anrufen bzw. schreiben können, hat ebenfalls einen juristischen Hintergrund. Die StPO stellt der Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Durchsuchung ist eine sehr intensive Maßnahme. Eine Möglichkeit wäre es auch gewesen, beim Ministerium Unterlagen etc. anzufordern. All dies sieht die Strafprozessordnung ausdrücklich vor. 

Laut Süddeutscher Zeitung wurden lediglich 5 Personen im Ministerium vorstellig: 2 Staatsanwälte (w+m) und drei Polizeibeamte. Man schaute in elektronische Postfächer und nahm keine Unterlagen mit. Kann man so machen. Geht aber auch anders. Weniger effekthaschend. Auch die Staatsanwaltschaft muss die Verhältnismäßigkeit beachten. Die Rechtsprechung ist voll von entsprechenden Beispielen. Wer die StPO und die Praxis in Ermittlungsverfahren kennt, kann sich also des Eindrucks nicht erwehren, dass hier kurz vor der Bundestagswahl etwas aufgebauscht wurde, von einer Staatsanwaltschaft, deren Leiter unstreitig CDU-Mitglied ist. Wer dies kritisiert, untergräbt nicht den Rechtsstaat, er verteidigt ihn. Das hat Olaf Scholz getan.

 
 

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