In Deutschland ist es möglich, dass sich Behörden gegenseitig unterstützen, wenn sie in einer Katastrophensituation allein nicht mehr fähig sind mit der Lage umzugehen. Geregelt ist dies in Artikel 35 GG (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_35.html) sowie in §§ 4ff VwVfG (http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/BJNR012530976.html#BJNR012530976BJNG002000310 ).
Bekannte Beispiele für Amtshilfe ist die Hilfe der Bundeswehr bei den Überschwemmungen in Süddeutschland vor ein paar Jahren oder die Unterstützung mit Löschflugzeugen bei den Waldbränden in diesem Jahr.
Ein anderes Beispiel ist die Unterstützung nach dem Germanwings- Absturz. Dort wurde in den Nachbarstädten Amtshilfe erbeten, weil die Presseabteilung einer Kleinstadt naturgemäß nicht ausgestattet ist, um viele Anfragen bei einem großen Unglück, wie dem Verlust einer Schulklasse, zu bewerkstelligen und zudem nicht ausreichend Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger in einer kleinen Gemeinde vorhanden sind.
Amtshilfe wird also nur bei schweren Katastrophen und großen Unglücksfällen erbeten, denn grundsätzlich muss jede Behörde ihre Aufgaben allein erledigen. Im Fall der Borkenkäferplage wird derzeit in NRW der Einsatz der Bundeswehr diskutiert: https://www.welt.de/regionales/nrw/article198981935/Borkenkaefer-Plage-Krise-in-Waeldern-hat-Vorstufe-zur-Apokalypse-erreicht.html?wtrid=onsite.onsitesearch
Die Anfrage sollte sich immer an Behörden richten, die über die notwendige Lösungskompetenz verfügen. Daher ist bei forstwirtschaftlichen Problemen zunächst an benachbarte Forstämter zu denken (https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wer-macht-was/forstverwaltung/ ).
Im Rahmen des Katastrophenschutzes kommt im vorliegenden Fall z.B. auch die Unterstützung durch THW und Feuerwehr in Betracht. Es ist sinnvoll in derartigen Situationen zunächst im Umkreis Hilfe zu suchen, weil alle die Gegend kennen. Vor allem in Kommunen kennen sich viele persönlich, so dass die Zusammenarbeit zügiger verläuft, als mit Externen, die erst eingewiesen werden müssen.
Aus diesen Gründen ist es wichtig den kommunalen Katastrophenschutz so zu stärken, dass er sich selbst kümmern und auch umfangreich präventive Maßnahmen durchführen kann.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung den privaten Waldbesitzern nicht die gewünschte, wenig bürokratische, Hilfe zur Verfügung stellt.
Den kommunalen Waldbesitzern könnte die Landesregierung Unterstützung bei der Suche nach Hilfe aus Regionen ohne Borkenkäfer-Befall oder benachbarten Bundesländern zusagen.
Die Bundeswehr ist eine Armee und Borkenkäfer-Beseitigung gehört nicht zu ihren Kernkompetenzen. Sie in diesem Fall anzufordern, wäre peinlich.
Dem kann für die Zukunft z.B. durch den Kauf von Löschflugzeugen und mit finanzieller Unterstützung des lokalen Katastrophenschutzes entgegengewirkt werden.
Die (wiederkehrenden) Gefahren durch Borkenkäfer, Waldbrände oder Überschwemmungen sind bekannt.
Wiederholte und vermeidbare Anforderungen führen zudem dazu, dass die, ebenfalls schlecht ausgestattete, Bundeswehr ihre eigenen Aufgaben liegen lassen muss und daher könnte es passieren, dass die Bundeswehr Amtshilfe- Anfragen auch mal ablehnt. Außerdem ist Amtshilfe nicht kostenlos.
Eine bessere finanzielle, materielle und personelle Ausstattung der Kommunen und der zuständigen Landesstellen ist somit dringend erforderlich. Mehr Unterstützung benötigen ebenfalls die privaten Hilfsorganisationen. Die Zuständigkeit des Landes hierfür ergibt sich aus Art. 70 GG ( https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_70.html ) und §§ 5, 51 BHKG (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61120160624160758031).
Überblick und Aufbau des Katastrophenschutzes in NRW: https://www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/hilfe-ausnahmesituationen
Weitere Informationen befinden sich auf den Internetseiten der Bezirksregierungen, Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen.