"Die Abschaffung der Stichwahl sei nicht mit der Landesverfassung vereinbar. Für die Frage, ob die Bürgermeister- und Landratswahlen den Gewählten eine hinreichende demokratische Legitimation vermittelten, sei neben der Wahlbeteiligung der erreichte Zustimmungsgrad von Bedeutung."
Auf der Seite des Verfassungsschutzes NRW könnt ihr mehr drüber lesen.
https://www.vgh.nrw.de/aktuelles/pressemitteilungen/2019/22_191220/index.php
https://www.vgh.nrw.de/aktuelles/pressemitteilungen/2019/23_191220/index.php